Schulbuchkopie – Einscannen & Kopieren in der Schule

Einscannen & Kopieren in der Schule – Regeln und Praxisfragen

Verband Bildungsmedien

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Kurzbeschreibung

Der so genannte „Fotokopiervertrag“ gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen und abzuspeichern.

Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.

Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027. Seine Regelungen gelten für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.

Angaben zum Autor / zur Autorin

Christian Staden und Falk Howe sind Dozenten im Seminar „Medien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung I“ an der Universität Bremen und hatben im Rahmen des Seminars diese Informationen zusammengetragen.

Kontaktdaten

Christian Staden
Falk Howe
Universität Bremen
staden@uni-bremen.de
howe@uni-bremen.de